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Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung eisenbahnrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse, Durchführung von Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren

Sie können eine Unternehmensgenehmigung für den Betrieb einer Eisenbahn im öffentlichen Verkehr nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen beantragen.

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