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Mobilität zu Studienzwecken; Mitteilung des Aufenthalts durch die aufnehmende Hochschule

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Studienzwecken haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort studieren. Sie benötigen keinen deutschen Aufenthaltstitel.

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