Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.
In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.
Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.
Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die als Kulturorchester Mitglieder der VddKO sind, bei der VddKO über ein Mitgliederportal angemeldet.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddKO ist vom neuen Mitglied die Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddKO zu senden. Das ausgefüllte Formular (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der VddKO anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
keine
wenige Tage
keine
-
Anmeldung – Änderungsanzeige zur Pflichtmitgliedschaft bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
-
Kontaktformular der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Übermittlung der Anmeldung
Sie können die Anmeldung über das Kontaktformular hochladen und an die VddKO übermitteln.
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (Satzung VddKO)
- Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
Widerspruch, sowie ggfs. nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht
- Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
- Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Leistungen
-
Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester - Downloadcenter
Hier finden sich die wesentlichen relevanten Anträge und Formblätter; im Einzelfall noch erforderliche Unterlagen werden von der VddKO im Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Stand 04.01.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)