Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für
- Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
- Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.
In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.
- Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
- Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
- Keine Berufsunfähigkeit
Nach Eintragung in der Berufskammer werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BRAStV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BRAStV ist vom neuen Mitglied das Formular "Mitgliedschaftserhebungsbogen" auszufüllen und an die BRAStV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstandes benötigt.
Das Mitglied erhält von der BRAStV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
keine
wenige Tage
-
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern
Die Datenübermittlung gemäß Art. 39 VersoG erfolgt von der jeweiligen Berufskammer an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
keine
-
Erhebungsbogen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
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Kontaktformular der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Rechtsanwälte und Steuerberater
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
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Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
-
Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Satzung BRAStV)
Stand: 1. Januar 2024
- Staatsvertrag zwischen Bayern und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie die Gesetze über den Beitritt der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen zu dem Staatsvertrag
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 18.12.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)