Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder
- der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
- der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. in die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.
Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
keine
wenige Tage
-
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern (soweit dieser nicht bereits elektronisch übermittelt wurde)
Die Datenübermittlung gemäß Art. 37 VersoG erfolgt von der jeweiligen Berufskammer an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.
keine
-
Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die Pflichtmitglied ihrer Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
-
Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die freiwilliges Mitglied der Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontakt-formular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
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Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Psychotherapeuten
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
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Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Ingenieure
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
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Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Psychotherapeuten
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
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Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
- Art. 65 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 9 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
- Staatsverträge zwischen Bayern und den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen über die Zugehörigkeit zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
- Staatsvertrag zwischen Bayern und den Bundesland Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Mitgliedschaft für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Psychotherapeuten
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung – Mitgliedschaft für Psychotherapeuten
Stand 18.12.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)