Messgeräte; Beantragung einer Kalibrierung
Bei der Kalibrierung wird bei vorgegebenen Bedingungen der Zusammenhang zwischen dem Messwert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen Wert der Eingangsgröße ermittelt. Es erfolgt ein Vergleich mit einer Referenz gleicher Einheit.
Kalibriert werden grundsätzlich Messgeräte, die keine Zulassung zur Eichung besitzen und nicht im eichpflichtigen Verkehr eingesetzt werden. Damit wird die Rückführung des Kalibrierergebnisses auf anerkannte nationale und internationale Normale/Standards nachgewiesen, die von den Qualitätsmanagementnormen der Reihe DIN EN ISO 9000 gefordert wird.
Im Laboratorium des Deutschen Kalibrier-Dienstes (DKD) im Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut, werden Kalibrierungen von Gewichtstücken und Massestücken, Nennwert 1 mg bis 50 kg, und deren Volumenbestimmung bis 1250 cm3 durchgeführt. Es handelt sich um eine freiwillige qualitätssichernde Maßnahme (eventuell durch ISO 9000ff.- Norm gefordert).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Eichamt Landshut-Passau, Dienststelle Landshut.
Die Entscheidung für eine Kalibrierung hängt von diversen Aspekten ab und sollte gewählt werden:
- Für Messmittel, die als Prüfnormale im Unternehmen eingesetzt werden (Referenzmessgerät)
- Bei Nachweisführung der Rückführbarkeit gegenüber externen Stellen insbesondere im Ausland.
Die Angabe der Gültigkeitsdauer erfolgt nicht. Sie liegt immer in der Verantwortung des Anwenders.
Eine Kalibrierung wird im allgemeinen durch ein schriftliches Protokoll dokumentiert. Im DAkkS-Kalibrierschein werden alle Kalibrierergebnisse, die bei der Messung benutzten Bezugsnormale und Hilfsgeräte, die Umgebungsbedingungen und die berechnete Messunsicherheit bekanntgegeben. Kalibrierscheine von akkredtierten Laboratorien sind unzweifelhafte Rückführungsnachweise und haben internationale Gültigkeit.
Stand 16.12.2024
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)