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Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme

Wenn Sie nach ärztlicher Feststellung nicht auf natürlichem Weg schwanger werden können und eine künstliche Befruchtung geeignet ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.

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