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Lebensmittel; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Wenn Sie in Deutschland Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen möchten, die von den nationalen Rechtsvorschriften abweichen, können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

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