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Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens

Sie gründen oder übernehmen ein land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen? Dann müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden.

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