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Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen; Beantragung einer Steuerermäßigung

Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.

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