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Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.

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