BayernPortal

Kündigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen; Beantragung der Zustimmung

Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Online Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors