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Kriegsopferrente für Witwen/Witwer; Beantragung

Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner, die frühere (geschiedene) Ehefrau, die Ehefrau und im Ausnahmefall auch die Braut können eine Rente aus der Kriegsopferversorgung beantragen.

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Rechtsbehelf

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