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Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Erkrankung des Kindes

Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.

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