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Konsultationsverfahren für neuartige Lebensmittel beantragen

Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel einzustufen ist? Dann können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um Beratung bitten.

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