BayernPortal

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.
Beschreibung
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors