Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.
- Personalausweis oder Reisepass
kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung
-
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Stand 09.07.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)