Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
- Personalausweis oder Reisepass
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
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§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Stand 09.07.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)