BayernPortal

Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot

Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.

Beschreibung
Online Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors