Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.
Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von Schule oder Eltern gewünscht wird, können Eltern und/oder Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.
keine
-
Nr. 1.3 Schulgesundheitspflege (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien)
vom 12. November 2010
-
Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Schulgesundheitspflege
Stand 22.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)