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Kartellrechtliche Aufsicht; Informationen über marktbeherrschende Unternehmen

Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktstellung über Möglichkeiten verfügen, wettbewerbliche Prozesse zu stören, unterliegen einer Missbrauchsaufsicht. Die besondere Marktmacht muss im Einzelfall festgestellt werden.

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