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Kaffeesteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuertem Kaffee

Wenn Sie Umgang mit unversteuerten Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen nicht nur gelegentlich aus einem anderen EU-Staat beziehen möchten, benötigen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

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