Gemeinde Niederaichbach
BayernPortal

Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors