Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung der Transportgenehmigungen für Südosteuropa, Nordafrika und Nahost
Deutsche Spediteure, die Waren ins Nicht-EU-Ausland transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle. Der Regierung der Oberpfalz (= Transportausgabestelle) als nationale Genehmigungsbehörde steht ein Kontingent dieser im Ausland gültigen Genehmigungen zur Verfügung. Die Erteilung dieser Genehmigungen kann erfolgen, wenn der Unternehmer über eine im Inland gültige Güterkraftverkehrslizenz verfügt, er zuverlässig ist und das jeweilige Kontingent nicht erschöpft ist.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern. Eine Privatperson benötigt hierfür allerdings keine EU-Lizenz.
Die Genehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr für andere zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.
Die Erteilung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, mindestens einen Kalendertag. Die Zahl der Fahrten, die innerhalb dieses Zeitraumes durchgeführt werden dürfen, kann begrenzt werden.
Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern.
Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.
2 bis 3 Tage
- Kopie der EU-Lizenz (für Spediteure, die dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen)
- Anmeldung zum Werkverkehr
Einzelfahrtengenehmigung: 10,00 bzw. 12,00 EUR
Jahresgenehmigung: 105,00 EUR
Hilfsgütertransporte: kostenfrei
Stand 01.10.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)