Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe; Beantragung einer Förderung
Zweck
Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.
Gegenstand
Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Die Entwicklung von Software ist grundsätzlich nicht förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die weniger als 50 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Art- und Umfang
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sie erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte bis maximal 60 Prozent bei Sitz des Unternehmens in einer "Region mit besonderem Handlungsbedarf", bei Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger Bayern bereits begonnen wurden.
- Antragsteller müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich nicht möglich.
- Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
- Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger Bayern zu richten.
- Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.
- Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Anträge ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, erlässt den Zuwendungsbescheid und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung des Verwendungsnachweises und zahlt die Fördermittel aus.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.
- Kostenvoranschlag
- Projektbeschreibung
keine
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Innovationsgutscheine - Antragsverwaltungssystem
Sie müssen sich registrieren um das Online-Antragssystem nutzen zu können. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen und einem PDF-Dokument in der Anlage an Ihre E-Mail-Adresse gesandt. Das PDF-Dokument müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post zusammen mit den gegebenenfalls noch fehlenden Unterlagen an den Projektträger Bayern senden.
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Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm "Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe"
47-6666a/67/11; AllMBl. Nr. 18/2018 S. 1246; 7071-W
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
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Innovationsgutschein für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe in Bayern
weitere Informationen zum Förderprogramm
Stand 11.06.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)