Informations- und Kommunikationstechnologien; Beantragung einer Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen
Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Partner aus der Wissenschaft allein oder Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung für akademische Grundlagenprojekte oder übergreifende Technologieallianzen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese einen signifikanten Technologiebeitrag zur Beherrschung zukünftiger komplexer IT-Systeme versprechen. Eine Förderung ist in folgenden Bereichen möglich:
- IKT-Wirtschaft
- Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
- Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
- Gesundheit, Medizintechnik
- Logistik
- Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
- Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
- Umwelt und Ressourcenschutz
Sie können Förderung für basisorientierte Projekte oder Technologieallianzen beantragen.
Basisorientierte Projekte sind akademisch geprägte Einzel- und Verbundprojekte, die Themengebiete erforschen, die Voraussetzungen für viele Anwendungsfelder schaffen. Wie zum Beispiel Algorithmenentwicklung, Softwaremethoden oder Werkzeuge für Datenstrukturen. Als Voraussetzung für die Förderung müssen Sie eine Forschungsstrategie vorlegen.
Außerdem können Sie als breitausgerichteter Verbund aus Wissenschaft und Wirtschaft Förderung als Technologieallianz beantragen. Diese muss entweder eine breit ausgerichtete, branchenoffene Technologieinnovation schaffen oder branchenübergreifende Basistechnologien entwickeln und in die Anwendung bringen. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig.
Als Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung im nicht-wirtschaftlichen Bereich können Sie sich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/Ausgaben fördern lassen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie im Verbund eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
- Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
- haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
- haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
- Unternehmen, die kein KMU sind
- Hochschulen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Weitere Voraussetzungen für Unternehmen:
- Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den adressierten Fachgebieten im erforderlichen Umfang.
- Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.
Allgemein gilt:
- Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf komplexe IT-Systeme mit Fokus auf eingebetteten Systemen (Embedded Systems), intelligente Lernende Systeme oder Internet der Dinge und Dienste liegen, bei denen ein deutlicher Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren oder Lösungen entsteht.
- Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
- Der Schutz personenbezogener Daten muss sichergestellt werden. Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich.
- Die Ergebnisse müssen über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.
Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.
Das Antragsverfahren zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Sie reichen eine Projektskizze, im Fall eines Verbundvorhabens eine gemeinsame Projektskizze, im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11) beim Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) sowie über das pt-outline-Portal ein.
- Neben der Projektskizze müssen Sie das pt-outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
- Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen
- Innovation des Ansatzes der vorgeschlagenen Lösung unter den gegebenen und absehbaren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen
- Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Themenfeldern
- eigene vorhabenrelevante Vorleistungen
- Beitrag zum Kompetenzauf und -ausbau auf Seiten der industriellen Anwenderinnen und Anwender sowie zur Profilbildung insbesondere auf Seiten der Forschungspartner
- nachhaltige Umsetzung der Ideen, Konzept zur Modell- und Softwarepflege, Beiträge zu Standardisierung von Entwicklungsmethoden und Softwarewerkzeugen
- Beitrag zur Ausbildung und Weiterbildung auf Anwenderseite, Erhöhung der Fachkompetenz.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Im Fall eines KMU: Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inkl. Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
Sie können Ihre Projektskizze bis zum 30.06.2024 beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen.
Die Bearbeitung des Förderantrags dauert in der Regel 3 Monate. (3 Monate)
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Erforderliche Unterlage/n
Für die 1. Verfahrensstufe, Projektskizze mit folgenden Angaben:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Motivationsschreiben, Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
- Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten und marktüblichen Lösungen oder Dienstleistungen
- Darstellung der Kooperationspartner inklusive vorhabenrelevantem Kompetenzprofil, bei Unternehmen inklusive des aufzubringenden Eigenanteils
- bei Verbundprojekten Benennung der Koordinatorin, des Koordinators beziehungsweise der Konsortionalführerin, des Konsortialführers
- Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
- Zeit und Arbeitsgrobplanung mit Personenmonaten pro Partner
- Arbeitsplan mit Darstellung der Beiträge aller beteiligten Partner
- tabellarische Finanzierungsübersicht
- Verwertungsplan mit Erläuterungen zu Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit, Mehrwert für den Standort Deutschland
Abgabe: keine
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Online-Skizzentool (PT-Outline) für Produktionsforschung
Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
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easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen
Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung vom 26.09.2017
- Änderungsbekanntmachung vom 15.12.2020
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
- verwaltungsgerichtliche Klage
- Innovation; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung
- Informations- und Kommunikationstechnologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen
- Elektronik und autonomes Fahren; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen
- Open-Source-Entwickler; Beantragung einer Förderung
- Wissenschaftliche Forschung; Beantragung einer Förderung für die Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
- Anwendungsnahe Forschung und Entwicklung; Beantragung einer Förderung
Stand 25.08.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)