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Import-One-Stop-Shop; Abgabe einer Steuerklärung bei Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR

Wenn Sie als Unternehmer Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 in die EU einführen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) erklären und versteuern.

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