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Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technische Hochschulen; Forschung und Entwicklung

Die Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden HaW/TH).
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlagen
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