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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen Behörden

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen  Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.

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Verfahrensablauf
Hinweise
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