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Hinweisgeberschutz; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen  Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.

Beschreibung
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Verfahrensablauf
Hinweise
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