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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger

Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Gewerbezentralregisterauszuges. Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises aus Ihrem Heimatland verpflichtet.

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