Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
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§ 67 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
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Art. 39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Ausbaupflicht
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Wasserwirtschaftsämter in Bayern
- Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz in Bayern
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Daten und Fachinformationen zur Wasserwirtschaft in Bayern
Internetseiten Bayerisches Landesamt für Umwelt
Stand 05.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)