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Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
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