Futtermittelüberwachung; Informationen
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.
Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind
- die Durchführung von Inspektionen, auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebs von Futtermitteln
- das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben,
- das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften,
- die Durchführung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren
- die Durchführung von Cross-Compliance Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.
Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.
- Meldebogen für die Registrierung von Futtermittelunternehmen auf der Stufe der Primärproduktion (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Meldebogen für die Registrierung von Futtermittelunternehmen auf der Stufe der Primärproduktion (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
- Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung für Futtermittelunternehmer nach Art. 9/10 VO (EG) Nr. 183/2005 sowie nach §§ 18 ff. FMV bzw. Anzeige nach § 22 FMV (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung für Futtermittelunternehmer nach Art. 9/10 VO (EG) Nr. 183/2005 sowie nach §§ 18 ff. FMV bzw. Anzeige nach § 22 FMV (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
- Antrag für landwirtschaftliche Betriebe, zur Lagerung und Verfütterung beziehungsweise Herstellung von Futtermitteln mit verarbeiteten tierischen Protein von Schweinen, Geflügel , oder Nutzinsekten sowie Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Antrag für landwirtschaftliche Betriebe, zur Lagerung und Verfütterung beziehungsweise Herstellung von Futtermitteln mit verarbeiteten tierischen Protein von Schweinen, Geflügel , oder Nutzinsekten sowie Fischmehl, Di-/Tricalciumphosphat (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
- Vorschlag für ein Protokoll über die Herstellung von Futtermitteln im Lohnauftrag (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Vorschlag für ein Protokoll über die Herstellung von Futtermitteln im Lohnauftrag (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
- Meldebogen für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Meldebogen für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenden Milchaustauschfuttermitteln an noch nicht abgesetzte Nutzwiederkäuer (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
- Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 (Empfänger: Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern)
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Verordnung (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz
Konsolidierte Fassung vom 28. Januar 2022
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Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln
Konsolidierte Fassung vom 28. Juni 2022
Stand 08.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)