Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Keine
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand
-
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 26.07.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)