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Freiwilliges Soziales Jahr; Beantragung einer Förderung durch zugelassene Träger

Der Freistaat Bayern gewährt als Landesförderung Zuwendungen an die in Bayern zugelassenen Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, die in Bayern das Freiwillige Soziale Jahr durchführen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Kosten
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