Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung
Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.
Zweck
Durch das Angebot von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen. Deshalb fördert der Freistaat Bayern solche Projekte.
Gegenstand
Gefördert werden können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat, die den genannten Zweck erfüllen und positive Effekte auf den Bereich der freiwilligen Rückkehr haben.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.
Art und Umfang
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).
Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.
Das Projekt muss den Bedarfen des Freistaates Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.
Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.
Der Zuwendungsempfänger hat i.d.R. eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Im Regelfall fallen keine Kosten an, Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 Kostengesetz – KG.
Stand 14.08.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)