Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.
Keine
- Name und Sitz des Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
- Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
- Technische Ausstattung
-
Erklärung
über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
-
§ 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
Zertifizierung von Betrieben
-
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern und auf die Zertifizierung von Unternehmen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
Fassung vom 18.11.2015
-
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Fassung vom 20.5.2014
- VO (EG) Nr. 304/2008
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 10.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)