Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Registrierung zur Online-Prüfung, die Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die Anmeldung erfolgt online über unten "Online-Verfahren" genannten Link. Bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung ist Ihnen Ihr Kursleiter oder der Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2650) gerne behilflich. Eine schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim.
Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss sich vorher zur Online-Prüfung registrieren, die Prüfungsgebühr einzahlen und an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Die Registrierung des Teilnehmers muss vor dem Besuch des vorbereitenden Lehrgangs erfolgen. Die dabei generierte Teilnehmernummer wird an den Kursleiter weitergegeben. Sobald die Prüfungsgebühr im System verbucht ist und die 30 Pflichtstunden eines Vorbereitungslehrganges im System hinterlegt sind, kann sich der Teilnehmer zu einer Prüfung anmelden.
-
amtlicher Lichtbildausweis
bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
- Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
- Einladung zur Prüfung
Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.und kann nach Registrierung zur Online-Prüfung über den unter „Online-Verfahren“ genannten Link entrichtet werden.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und kann nach der Registrierung zur Online-Prüfung über den unter "Online-Verfahren" genannten Link entrichtet werden.
-
Fischerprüfung - Online-Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung
Die Fischerprüfung wird unter der Federführung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei) jährlich von ca. 10.000 Bürgern abgelegt. Die Anmeldung zur Staatlichen Fischerprüfung und das Verfahren zur Zahlung der Prüfungsgebühr sind landeseinheitlich festgelegt und erfolgen überwiegend per Internet.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 20.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)