BayernPortal

Feuerschutzsteuer; Anmeldung

Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors