BayernPortal

Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg

Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors