Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals
Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.
Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn
- ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu wiederholen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Das Fortbildungskonzept für Sachverständige der Fahrschulüberwachung sollte insbesondere folgende Themen, die von geeigneten Referenten vermittelt bzw. moderiert werden, zum Inhalt haben:
- Erfahrungsaustausch
- Neuerungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
- Bewertung von Unterrichten (Kriterien und Gewichtung)
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals gilt im gesamten Bundesgebiet.
ca. 1 bis 3 Montae
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Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, anderweitige Anerkennungen)
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Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung
(ggf. beruflicher Lebenslauf, Studium, Führerschein, Fahrlehrerschein, sonstige Abschlüsse/Urkunden/Fortbildungen)
- Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
- Rahmenlehrplan
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Stand 19.06.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)