Fachakademie; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die Fachakademie bereitet durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vor. Sie baut auf einem mittleren Schulabschluss und in der Regel auf einer dem Ausbildungsziel dienenden beruflichen Ausbildung oder praktischen Tätigkeit auf. Die Fachakademie umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Schuljahre. Absolventinnen und Absolventen bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, welche bei Bestehen zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen.
Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.
Stand 22.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)