BayernPortal

Fach- und Dienstaufsicht; Staatsanwaltschaften

Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Rechtsanwendung sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns aller Bediensteten der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks.
Beschreibung

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors