Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2023-2027).
- Betriebe der Fischerei- und Aquakultur, die die Fischerei / Teichwirtschaft / Aquakultur zu Erwerbszwecken betreiben,
- Unternehmen der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen,
- Verbände und Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind.
- im Bereich der Aquakultur und Teichwirtschaft, inkl. Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft,
- der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer),
- zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischprodukten,
- in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %. Bei Vorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen, kollektiven Begünstigten oder jungen Unternehmern/Unternehmerinnen durchgeführt werden, sind höhere Fördersätze möglich. Gleiches gilt für Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr von Fischottern.
- Die Zuwendung ist im Regelfall begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 400.000 EUR je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFAF höchstens einmal ausgeschöpft werden.
- Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenzen liegen, können nicht gefördert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
- Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich der Aquakultur von der Förderung auszuschließen.
Die Förderung eines Vorhabens setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert erscheint. Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:
- Investitionen in Bezug auf die Tiergesundheit, das Tierwohl
und den Tierschutz einschließlich Präventionsmaßnahmen
zum Schutz gegen fischfressende Wildtiere - Investitionen, die die Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern
- Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezogen werden.
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Folgende Unterlagen sind ggfs. mit dem Förderantrag einzureichen:
- Nachweise zur Antragsberechtigung (Flächennachweis oder Verkaufsbelege, Einnahmen-, Überschussrechnung, Unterlagen Fischerzeugerring)
- Detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionen mit Angeboten oder fundierter Kostenschätzung (z. B. nach DIN 276)
- Einfache Selbsterklärung zur Unternehmensgröße (KMU) der Erklärung von einem Prüfer (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
- Angebote / Kostenvoranschlag / ggf. Markterkundung (Formular siehe unter "Formulare")
- Eigenmittel-/Guthabenbestätigung der Bank, falls mehr als 50.000 EUR Eigenkapital eingeplant sind
- Kreditbereitschaftserklärung (falls Finanzierung durch Darlehen)
- Bei Gesellschaften/Vereinen/Verbänden: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Satzung
- Für Vorhaben über 250.000 EUR: Wirtschaftliches Gutachten einer unabhängigen, qualifizierten Stelle
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Bei Teichbaumaßnahmen:
- Digitalisierter Flächennachweis
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (bei bereits bestehenden Teichen)
- Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei, falls Gesamtkosten über 50.000 € liegen
- Bei Teichneubau: wasserrechtliche Genehmigung
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ggf. Stellungnahme von Fachbehörden (Formular siehe unter "Formulare")
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Bei baulichen Investitionen, inkl. Teichneubau
- Lageplan (Maßstab mind. 1:5000) zum Vorhaben
- Bauunterlagen (Bauplan, Baugenehmigung, wasserrechtliche Genehmigung; ggf. Flächen- und Raumberechnung nach DIN 277 und Kostenermittlung nach DIN 276)
- Bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen (inkl. Abwehrzäunen gegen Fischotter) Kopie der Bauanzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kommune oder Kreisverwaltungsbehörde
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Bei Fahrzeugen: Nachweis zum Produktionsumfang der letzten 3 Jahre (Fläche, produzierte Menge)
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Bei Kreislaufanlagen: Stellungnahme des Instituts für Fischerei, Starnberg
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bei Neugründung eines Aquakulturbetriebes:
- Nachweise für eine angemessene Berufsqualifikation
- Schlüssiges Betriebskonzept (s. Mustergliederung unter "Anlagen zum Online-Antrag")
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bei Investitionen in die Vermarktung:
- Projektbeschreibung mit Darstellung der geplanten Umsätze aus regionalen Fischen/Fischereierzeugnissen sowie Nicht-Fisch-Produkten bzw. nicht-regionalen Fischen/Fischereierzeugnissen
- Belege zu den bisherigen Umsätzen und deren Aufteilung (Buchführung oder andere geeignete Unterlagen; ggf. Nachweis durch Steuerberater)
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Vorhaben zur Diversifizierung
- Geschäftsplan /Betriebskonzept für die neue Tätigkeit
- Nachweis, dass das Vorhaben nicht über andere Programme (Diversifizierungsförderung Landwirtschaft; Wirtschaftsförderung) gefördert wird.
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iBalis - Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft
Das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ist ein Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung. Es bietet umfangreiche elektronische Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die bewirtschafteten Flächen lassen sich damit effektiv verwalten, der Mehrfachantrag mit GIS-Unterstützung stellen und flächenbezogene Informationen jederzeit abrufen.
- Bayerische EMFAF-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023 – 2027
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union )
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 (Amtsblatt der Europäischen Union )
Stand 03.02.2025
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)