Europäischer Berufsausweis; Gültigkeitsprüfung
Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere betroffene Parteien können die Gültigkeit eines Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Dazu benötigen sie die Bezugsnummer und die persönlichen Erkennungsdaten des Antragstellers.
Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist ein elektronischer Nachweis, dass eine Berufsqualifikation von einem anderen Land der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt wird oder dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt wurden.
Sie können die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online überprüfen.
Um die Echtheit eines EPC-Zertifikats, das z. B. von einem Arbeitnehmer vorgelegt wurde, online zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie das Online-Tool (siehe unter "Online-Verfahren")
- Geben Sie folgende Daten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, ein:
- Bezugsnummer / EPC-Zertifikatnummer
- Art des Ausweisdokuments
- Nummer des Ausweisdokuments
- Aktivieren Sie das Kästchen "Ich bin kein Roboter" und bestätigen Sie, dass Sie ein menschlicher Besucher sind, indem Sie die Bildfragen beantworten.
- Klicken Sie auf "Gültigkeit prüfen"
- Es können Ihnen folgende Ergebnisse angezeigt werden:
- Wenn die EPC- Zertifikatnummer gültig ist und mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt, sehen sie den Namen, den Beruf, den Zweck, das Zielland und sonstige Angaben.
- Sie werden darüber informiert, wenn
- es die EPC-Zertifikatnummer nicht gibt,
- die EPC-Zertifikatnummer nicht mit dem gespeicherten Identitätsnachweis übereinstimmt oder
- der Europäische Berufsausweis ungültig oder abgelaufen ist.
keine
-
Europäischer Berufsausweis - Gültigkeitsprüfung online
Über das Online-Tool zur Überprüfung der Gültigkeit von Anträgen für den Europäischen Berufsausweis können Dritte die Echtheit eines EPC-Zertifikats online überprüfen. Neben der EPC-Nummer werden die persönlichen Erkennungsdaten der Person, die den Europäischen Berufsausweis beantragt hat, benötigt.
Stand 23.04.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)