BayernPortal

Erbschaft oder Schenkung; Anzeige beim Finanzamt

Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors