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Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.
Beschreibung
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.
Rechtsgrundlagen
Stand 16.08.2024
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)