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Energieversorgungsnetze und Energieanlagen; Einreichung von Nachweisen über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, müssen Sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen. Dies müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.

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