BayernPortal

Energieversorgungsnetz; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber

Wenn Sie ein Energieversorgungsnetz betreiben, müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Damit Sie eine Meldung abgeben können, müssen Sie vorab eine Kontaktstelle dem BSI benennen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors