Elterngeld; Beantragung
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
- (allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (gilt seit 1. April 2024; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 €).
Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.
Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.
Änderungen von persönlichen Daten müssen der zuständigen Stelle über die bereitgestellten Formblätter mitgeteilt werden (siehe unter „Formulare“).
Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.
ca. 4-6 Wochen
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
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Antrag auf Elterngeld
Zum Aufrufen des Elterngeldformulars im PDF-Format geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können.
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Änderungsmitteilung Elterngeld/Familiengeld
Für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) verwenden Sie bitte dieses Formular.
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Elterngeld online
Sie können Elterngeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.
Widerspruchsverfahren
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Elterngeld
Das Elterngeld unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell und schafft so den erforderlichen Freiraum für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes.
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Elterngeldrechner
Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich über die mögliche Leistungshöhe unverbindlich informieren.
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Publikation "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz"
Elternzeit für Geburten ab 01.01.2013
- Familienland Bayern
- Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021
Stand 30.07.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)